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Sie befinden sich hier: - Bayer und Schering blicken optimistisch in die gemeinsame Zukunft Berlin, 21. Juni 2006 • Higgins wird Vorstandsvorsitzender der Bayer Schering Pharma AG Berlin/Leverkusen – Nach dem erfolgreichen Übernahmeangebot von Bayer für Schering blicken beide Konzerne mit Zuversicht in die gemeinsame Zukunft. 'Wir werden zwei erfolgreiche Unternehmen im Pharma-Bereich zu einer noch schlagkräftigeren Einheit verbinden und ein internationales Spitzen-Unternehmen schaffen', sagte Bayer-Vorstandsvorsitzender Werner Wenning am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. 'Schering ist in einer exzellenten Verfassung', ergänzte der Vorstandsvorsitzende von Schering, Dr. Hubertus Erlen. 'Gemeinsam mit Bayer wollen wir jetzt noch mehr erreichen. Die Chancen dafür haben wir.' Die beiden Vorsitzenden gaben erste Einzelheiten des bevorstehenden Integrationsprozesses bekannt. So ist für September eine außerordentliche Hauptversammlung der Schering AG geplant. Danach soll ein neuer Vorstand die Leitung der künftigen 'Bayer Schering Pharma' übernehmen. Vorstandsvorsitzender des neuen Unternehmens mit Sitz in Berlin wird Arthur Higgins, der in Personalunion auch weiterhin dem gesamten Teilkonzern Bayer HealthCare vorstehen wird. Dem Vorstand von Bayer Schering Pharma sollen außerdem Dr. Ulrich Köstlin und Prof. Marc Rubin von Schering sowie Dr. Gunnar Riemann und Werner Baumann von Bayer angehören. Dabei wird Köstlin die Verantwortung für das Geschäft mit den Produktgruppen Primary Care, Gynäkologie und Andrologie sowie Diagnostic Imaging übernehmen und das Geschäft in Europa, Asien und Japan im Vorstand vertreten. Riemann wird die Geschäftseinheiten Onkologie, Hämatologie und Kardiologie, Dermatologie sowie Spezial-Therapeutika leiten. Zusätzlich wird er für die Regionen Nord- und Südamerika verantwortlich sein. Rubin wird im neuen Unternehmen für Forschung und Entwicklung zuständig sein und Baumann als Leiter Central Administration and Organization fungieren. In dieser Funktion wird er auch weiterhin für den gesamten Teilkonzern Bayer HealthCare verantwortlich sein. Darüber hinaus soll Baumann im neuen Vorstand die Bereiche Produktion und Personal repräsentieren. Alle Mitglieder des Vorstands von Bayer Schering Pharma sind gleichzeitig Mitglieder des Executive Committee von Bayer HealthCare.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder American Depositary Shares der Schering AG dar. Das Angebot, das auf den Erwerb aller Schering-Stückaktien (einschließlich aller durch American Depository Shares repräsentierten Stückaktien) gerichtet ist, ist über die Dritte BV GmbH, Leverkusen, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bayer AG, abgegeben worden. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen, einschließlich der Möglichkeit einer Verlängerung der Annahmefrist im Falle eines konkurrierenden Angebots eines Dritten, sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung die BaFin am 12. April 2006 gestattet hat. Die Dritte BV GmbH hat ferner ein so genanntes Tender Offer Statement im Hinblick auf das Übernahmeangebot bei der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht (SEC) eingereicht. Investoren und den Inhabern von Aktien und American Depositary Shares der Schering AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage bzw. das Tender Offer Statement sowie alle sonstigen Dokumente bezüglich des von der Dritte BV GmbH bei der SEC eingereichten Übernahmeangebots zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Investoren und die Inhaber von Aktien und Depositary Shares der Schering AG können diese Dokumente kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov ) oder auf der Website http://www.bayer.de einsehen. Dies ist kein Angebot, Wertpapiere der Bayer AG in den Vereinigten Staaten zu verkaufen. Solche Wertpapiere der Bayer AG sind nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933 (in seiner jeweiligen Fassung) registriert, und solche Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, da sie nicht registriert sind und auch keine Ausnahme von der Registrierungspflicht besteht. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur auf der Grundlage eines Prospekts angeboten werden, der genaue Informationen zur Emittentin und deren Management sowie zu deren Jahresabschlüssen enthält. Die Bayer AG hat eine Ausnahmegenehmigung von den Vorgaben der Rule 14e-5 des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erhalten, nach der sie (bzw. die Dritte BV GmbH oder andere Tochterunternehmen oder Finanzdienstleister an ihrer Stelle) unter gewissen Bedingungen für die Dauer des Angebotsverfahrens außerhalb des Übernahmeangebots Aktien der Schering AG hinzu erwerben darf. Damit kann die Bayer AG, die Dritte BV GmbH oder einer ihrer Vertreter oder Broker (als Makler), soweit nach anwendbarem Wertpapierrecht zulässig, und im Rahmen normaler deutscher Marktpraxis von Zeit zu Zeit während der Dauer des Angebotsverfahrens außerhalb der Vereinigten Staaten und außerhalb des Übernahmeangebots Aktien der Schering AG erwerben oder Kaufvereinbarungen über Aktien der Schering AG treffen. Diese Erwerbe erfolgen über die Börse zu den dann geltenden Preisen oder durch individuell ausgehandelte Kaufverträge. Informationen über diese Erwerbe werden gemäß dem anwendbaren Wertpapierrecht bekannt gemacht. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot und der Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere kann in bestimmten Ländern durch Gesetz beschränkt sein. Jede Person, die diese Bekanntmachung liest, sollte selbst Informationen über diese Beschränkungen einholen und diese Beschränkungen beachten. Diese Bekanntmachung darf nicht, ob direkt oder indirekt, in irgendeiner Form in Italien und Kanada verbreitet werden oder dorthin übermittelt werden oder gebracht werden. Der Inhalt dieser Mitteilung richtet sich nur an Personen, (i) außerhalb Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas oder Japans, oder (ii) die berufliche Erfahrung hinsichtlich Investmentfragen haben, oder (iii) die in den Anwendungsbereich des Article 49 (2)(a) bis (d) ('Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, nicht eingetragene Vereine etc.') des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2001 (alle diese Personen zusammen nachfolgend die 'relevanten Personen') fallen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen sich nicht nach dieser Mitteilung richten oder sich darauf stützen. Jedes Investment oder jede Investmentaktivität, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur relevanten Personen offen und wird nur mit relevanten Personen eingegangen werden. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in Deutschland dar und ist kein Verkaufsprospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes, der EU-Verordnung der Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 oder anderer in Deutschland anwendbarer Rechtsvorschriften, die die Ausgabe, das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regeln. Jede Investmententscheidung oder Beratung hinsichtlich einer Investmententscheidung sollte nur aufgrund eines Prospekts erfolgen, der auch einen Abschnitt zu Risikofaktoren enthält. Wichtige Informationen der Schering AG: Die Schering Aktiengesellschaft hat eine begründete Stellungnahme zu der Angebotsunterlage zum Erwerb der Aktien und American Depositary Shares der Schering AG durch die Dritte BV GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bayer Aktiengesellschaft, bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht. Aktionäre der Schering AG und die Inhaber von American Depositary Shares der Schering AG werden gebeten, diese begründete Stellungnahme zu lesen, weil sie wichtige Informationen enthält. Aktionäre und Inhaber von American Depositary Shares der Schering AG können die begründete Stellungnahme und andere eingereichte Dokumente kostenlos auf der Website der U.S. Securities and Exchange Commission (http://www.sec.gov ) und der Website der Schering AG (http://www.schering.de ) erhalten. Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen, bei denen es sich weder um ausgewiesene finanzielle Ergebnisse noch um andere historische Daten handelt, sind vorausblickender Natur. Es geht dabei insbesondere um Prognosen künftiger Ereignisse, Trends, Pläne oder Ziele. Solche Aussagen sind nicht als absolut gesichert zu betrachten, da sie naturgemäß bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen und durch andere Faktoren beeinflusst werden können, in deren Folge die tatsächlichen Ergebnisse und die Pläne und Ziele Scherings wesentlich von den getroffenen oder implizierten prognostischen Aussagen abweichen können. Bestimmte Faktoren, die zu derartigen Abweichungen führen können, werden in unseren Berichten Form 20-F und Form 6-K an die Börsenaufsichtsbehörde der USA dargestellt. Schering verpflichtet sich nicht, diese Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, weder im Lichte neuer Informationen, künftiger Ereignisse noch aus anderen Gründen. |

